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Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Diese Versicherung braucht nur derjenige, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Hausund/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Sie haften aus vermutetem Verschulden. es gibt eine umgekehrte Beweislast, d.h. Sie müssen Ihre Unschuld am Schadenereignis beweisen. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer. Gleiches gilt auch für beauftragte unternehmerisch tätige Räumdienste oder Hausmeister-Dienste. Ein Regress gegen diese Unternehmen bleibt vom ursprünglichen Haftpflichtanspruch des Geschädigten unberührt. Der Geschädigte kann natürlich auch den Räumdienst in Anspruch nehmen. Die gesamschuldnerische Haftung mit dem Räumdienst entlastet den Hauseigentümer nicht.
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