Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
Ein Urteil des Bundessozialgerichts regelt die Situation für PKV-versicherte Angestellte, die arbeitslos werden, neu:
Danach haben Arbeitslose einen Anspruch darauf, dass im Rahmen des Arbeitslosengeldes der Beitrag zu einem „bezahlbaren Basistarif“ übernommen wird.
Hier gab es in der Vergangenheit das Problem, dass unter gewissen Umständen keine Rückkehr in die GKV möglich war. Der Versicherte musste dann seinen PKV-Schutz selbst weiter bezahlen.
Details können Sie dem beigefügten Anhang entnehmen, der bei direkt auf der Homepage des Bundessozialgerichts als Medieninformation 3/11 hinterlegt ist.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenvollversicherung. Dies entspricht ca. 10,5 % der deutschen Bevölkerung.